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Kooperationsangebot an Firmen, Arbeitgeber, Agenturen
An die Geschäftsleitung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Bewusstsein, wie kostbar Ihre Zeit ist, möchten wir Sie lediglich um wenige Minuten der Aufmerksamkeit bitten, da
SIE UND IHRE FIRMA MIT UNSEREM ANGEBOT NUR GEWINNEN KÖNNEN!
Wir sind ein gemäß der Verordnung der ungarischen Regierung registriertes Unternehmen, das bereits seit 1994 offiziell als Arbeitsvermittlungsbüro tätig ist. (Genehmigungsnummer: 40778-1/2001-0100)
Unser vorrangiges Ziel ist es, Bewerber, die sich bei uns angemeldet und deren Referenzen wir überprüft haben, ins Ausland, vor allem in die EU-Länder als Arbeitnehmer zu vermitteln. Dabei werden die Ansprüche und Erwartungen der potenziellen Arbeitgeber selbstverständlich hundertprozentig berücksichtigt.
In unserer regelmäßig aktualisierten Datenbank befinden sich zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber, von Hilfskräften bis hin zu Akademikern aus beinahe allen Branchen (Baugewerbe, Maschinenbau, Fleischverarbeitung, Hotel- und Gaststättengewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Dienstleistungen, Haushaltskräfte, Sozialarbeiter, usw.) So finden Sie in unserem System beispielsweise folgende erfahrenen Arbeitnehmer und Berufsanfänger (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Fach- und Hilfskräfte für die Hotellerie, das Baugewerbe, den Maschinenbau, die Metall- und Elektroindustrie, Helfer für die Landwirtschaft, Fahrer, medizinisches Personal, Informatiker, Techniker und Ingenieure. Auch für andere Branchen finden sich darin Fach-, angelernte und Hilfsarbeiter. Viele Arbeitssuchende verfügen über ausländische Erfahrung und Sprachkenntnisse.
Nach den Erweiterungen der Europäischen Union der letzten Jahre sind zahlreiche neue Länder vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft geworden. Seitdem können Arbeitnehmer aus den Ländern der Neumitglieder wesentlich leichter und einfacher innerhalb der Gemeinschaft (auch in Ihrem Land) eingestellt werden. Ihr Unternehmen kann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes ebenfalls z.B. ungarische, polnische, slowakische, rumänische usw. Kräfte beschäftigen.
Die osteuropäische Ausbildung ist nicht nur in Europa, sondern weltweit von ihrer hohen Qualität bekannt und anerkannt. Seit Jahrzehnten arbeiten Osteuropäer in zahlreichen Branchen im Ausland. Dies gilt beispielsweise für das Bau- oder Gaststättengewerbe, aber es werden zunehmend auch Akademiker - u. a. Informatiker, Ingenieure, Mediziner - gesucht.
Wir haben über die von uns vermittelten Arbeitnehmer bislang positive Rückmeldungen aus dem Ausland erhalten.
Sollte Ihr Unternehmen befristet oder dauerhaft gut ausgebildete Arbeitskräfte benötigen, bieten wir Ihnen gerne unsere Dienste an.
Mithilfe unserer ständig aktualisierten Datenbank können Sie auf einfachstem Wege die am meisten geeigneten Arbeitnehmer ausfindig machen.
Nach einer simplen Registrierung stehen Ihnen die ausführlichen Bewerbungen mit Foto sämtlicher in unserem System vorhandenen Kunden (Arbeitnehmer) zur Verfügung. Sie können die Suche zudem nach mehreren Kriterien (Alter, Beruf, Geschlecht, Sprachkenntnisse, usw.) verfeinern.
Haben Sie einen/mehrere geeigneten Bewerber gefunden, so können Sie durch unser System per E-Mail die Kontaktmöglichkeiten, sowie weitere detaillierten Angaben über den/die Kandidaten abfragen. Sollten Sie zur Kontaktaufnahme noch Hilfe benötigen, so stehen wir Ihnen auch im Weiteren gerne zur Verfügung.
Unsere Basisleistung ist für Ihre Firma zurzeit vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Wir hoffen, mit unserem Angebot Ihr Interesse geweckt zu haben und bald von Ihnen zu hören.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der West Herald Kommanditgesellschaft
Login und Suche in der Datenbank »
Wichtige Informationen:
Für Arbeitgeber aus Österreich - Bitte, beachten Sie:
Seit der Erweitung der Europäischen Union im Mai 2004 können Sie z. B. ungarische, slowakische, polnische, usw. Arbeitskräfte beschäftigen. Ungarische Arbeitnehmer können z. B. in folgenden Formen beschäftigt werden:
- Als Praktikanten: Aufgrund der vor Jahren geschlossenen zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen Österreich und Ungarn dürfen mehrere Hundert ungarische Fachkräfte in Österreich arbeiten. Die in der Vereinbarung festgelegten Kriterien beinhalten: nicht älter als 35 Jahre, abgeschlossene Fachausbildung und/oder 2 Jahre fachspezifische Berufserfahrung, sowie dem Fach entsprechende Deutschkenntnisse. Die Betreffenden dürfen bis zu 18 Monaten in Österreich beschäftigt werden.
- Als Saisonarbeiter: Betrifft das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie die Agrar- und Forstwirtschaft. Bezüglich Alter, Ausbildung oder Sprachkenntnisse gibt es keine Vorschriften. Die Beschäftigungsdauer beträgt maximal 6 Monate.
- Als Arbeitnehmer im Allgemeinen: Die Arbeitserlaubnis muss beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Arbeitgeber keine geeigneten inländischen oder in den alten EU-Mitgliedsstaaten beheimateten Bewerber gefunden hat. Die Erlaubnis gilt für bis zu 6 Monaten. Bezüglich Alter, bzw. Ausbildung gibt es keine Beschränkungen.
- Als Grenzgänger (Pendler): Gilt ausschließlich für Gebiete nahe der österreichisch-ungarischen Grenze.
Für Arbeitgeber aus Deutschland - Bitte, beachten Sie:
Seit der Erweitung der Europäischen Union im Mai 2004 können Sie z. B. ungarische, slowakische, polnische, usw. Arbeitskräfte beschäftigen. Ungarische Arbeitnehmer können z. B. in folgenden Formen beschäftigt werden:
- Als Praktikanten: Aufgrund der vor Jahren geschlossenen zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn dürfen mehrere Hundert ungarische Fachkräfte in Deutschland arbeiten. Die in der Vereinbarung festgelegten Kriterien beinhalten: nicht älter als 40 Jahre, abgeschlossene Fachausbildung und/oder 2 Jahre fachspezifische Berufserfahrung, sowie dem Fach entsprechende Deutschkenntnisse. Die Betreffenden dürfen bis zu 18 Monaten in Deutschland beschäftigt werden. Die Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung wird nach Absprache zwischen den Arbeitsverwaltungen der beiden Länder, bzw. dem Arbeitgeber erteilt.
- Als Saisonarbeiter: Betrifft das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie die Agrar- und Forstwirtschaft. Bezüglich Alter, Ausbildung oder Sprachkenntnisse gibt es keine Vorschriften. Genehmigt die zuständige deutsche Arbeitsagentur ein freies Kontingent, so können ungarische Saisonarbeiter beschäftigt werden. Die Arbeitserlaubnis muss vom Arbeitgeber bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) beantragt werden, bzw. es ist eine Einstellungszusage oder ein Arbeitsvertrag einzureichen. Die Beschäftigungsdauer beträgt höchstens 4 Monate.
- Als Arbeitnehmer im Allgemeinen: Die Arbeitserlaubnis muss bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung beantragt werden. Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn der Arbeitgeber keine geeigneten inländischen oder in den alten EU-Mitgliedsstaaten beheimateten Bewerber gefunden hat. Die Erlaubnis gilt für bis zu einem Jahr und kann verlängert werden. Bezüglich Alter, bzw. Ausbildung gibt es keine Beschränkungen.
Darüber hinaus haben die meisten EU-Länder ihren Arbeitsmarkt bereits für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten geöffnet bzw. sind auf dem Wege dorthin, und die Arbeitsaufnahme liberalisiert. Auch dort, wo die Beschäftigung der Neumitglieder noch genehmigungspflichtig ist, wurden die Verfahren wesentlich vereinfacht.
Es lässt sich generell feststellen, dass die Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten in allen Ländern der Gemeinschaft die Möglichkeit haben, unter Beachtung der örtlichen Rechtsvorschriften des betreffenden Landes beschäftigt zu werden.
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